Mit LIFECARD TRAVEL ASSISTANCE Gesellschaft für Reiseschutz mbH muss zur Absicherung einer Reise nicht jeweils ein neuer, zusätzlicher Vertrag gezeichnet werden, sondern der umfassende Schutz hat ganzjährige Gültigkeit für alle Reisen der versicherten und mitversicherten Personen.
Der umfassende Schutz gilt weltweit für alle Reisen, ganz gleich, ob das Arrangement über ein Reisebüro oder durch private Buchung erfolgt und unabhängig davon, ob die Reisen mit dem Auto, mit dem Reisebus, mit der Bahn, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff unternommen werden.
2. Übersichtlich durch nur zwei Tarife bei einem sehr günstigen Preis-/Leistungsverhältnis
Einzelperson/Alleinerziehende für nur Euro 96.-
Familie/Lebensgemeinschaft für nur Euro 122.-
Zur erweiterten Familie zählen Eheleute, unverheiratete Lebenspartner, sowie alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr oder solange sie durch Aufnahme eines Studiums/Berufsausbildung von den Eltern abhängig sind bis max. zum 23. Lebensjahr.
3. Auslandsreise - Krankenversicherung
Für den Urlaubsaufenthalt im Ausland teilen Sie uns bitte Urlaubsbeginn und -ende, Urlaubstage, Urlaubsland und ggf. die Namen der Mitreisenden mit. Wir sagen Ihnen dann verbindlich die Kostenübernahme zu.
4. Auslandsreise - Unfallversicherung
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während einer Reise zustoßen, bei der das Reiseziel im Ausland und außerhalb des ständigen Wohnsitzes des Versicherten liegt. Aus Antrag und Leistungsbeschreibung ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind.
5. Stornokosten - Versicherung:
Die Versicherungssumme beträgt generell EURO 5.000 .- je Person/je Reise - 10% Selbstbehalt.
Höherwertige Reisen sind gegen geringen Aufpreis ebenfalls versicherbar:
- Versicherungssumme von EURO 5.001 .- bis 7.500 .-
- Aufpreis EURO 20 .- je Person/je Reise
- Versicherungssumme von EURO 7.501 .- bis 10.000 .-
- Aufpreis EURO 35 .- je Person/je Reise
6. Auslandsreise - Rückholkosten - Versicherung
Die medizinische Notwendigkeit des Rücktransportes entscheidet der Arzt Ihres Vertrauens. Hierbei kann der Patient zwischen dem behandelnden Arzt vor Ort und/oder dem Arzt unserer professionellen Notrufzentrale wählen (nach Möglichkeit kann auch der Hausarzt konsultiert werden).
7. Inlandsreise - Rückholkosten - Versicherung
Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, bei Unfall oder Krankheit während einer Reise innerhalb Deutschlands organisiert die LTA GmbH den Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus am Wohnsitz der versicherten Person mit einem Krankenwagen, wenn keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
8. Reise - Beistandsleistungen
Den LTA LIFECARD Inhabern wird die Kostenübernahme folgender Leistungen durch unsere medizinische Notruf-/ Servicezentrale gewährt:
- Organisation von medizinischer Versorgung und
- Dolmetscherdiensten
- Organisation von Transporten für Transplantate,
- lebenswichtigen Medikamenten und Blutkonserven zur
- Behandlung akuter Erkrankungen im In- und Ausland
- Bereitstelllung eines Kontaktarztes
- Kostenübernahmegarantie in Höhe von EURO 10.000 .- an Krankenhäuser
- Bereitstellung einer Hilfs- oder Begleitperson bis max. EURO 2.500 .- im Falle einer Rückholung
9. Reisegepäck - Versicherung
- Ganzjährig, Versicherungssumme bis zu EURO 2.500 .- je versicherte oder mitversicherte Person/je Reise,
- EURO 1.250 .- je Kind unter 16 Jahren, max. EURO 500 .- je Einzelposten,
- EURO 250.- für Notkäufe.
10. Umbuchungsgebühren - Versicherung
Den LTA LIFECARD Inhabern werden die vertraglich geschuldeten Aufwendungen für Stornierungen bzw. Änderungen (Umbuchungen) von voraus gebuchten Flügen / Reisen („Frühbucher“) infolge persönlicher Gründe erstattet. Die Stornierung bzw. Umbuchung muss bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Erstattet werden maximal EURO 50 .- der Gebühren je versicherter Person, je Reise.
11. Die Notruf- und Servicezentrale - TAG UND NACHT